Die "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" sind integrierender Bestandteil von Aufträgen in
sämtlichen Leistungsbereichen und gelten, sofern nichts anderes vereinbart
wurde. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Rechte und Pflichten von SECO Security &
Consulting by Gerhard Unger GmbH
SECO Security & Consulting by Gerhard Unger GmbH (kurz SECO) ist verpflichtet, die
Leistung im Rahmen der für das Sicherheitsgewerbe und
Unternehmensberatergewerbe geltenden Bestimmungen durchzuführen. SECO haftet
für die ordnungsgemäße Ausführung eines Auftrages, eine Haftung für einen
bestimmten Erfolg wird jedoch ausgeschlossen, zumal Ergebnisse, etwa bei
Beobachtungen oder Ermittlungen, weder vorweggenommen noch garantiert werden
können. Einsatz von Personal, Fahrzeug- und Sachaufwand sowie die Art der
Ausführung des Auftrages liegt alleine im fachlichen Ermessen von SECO.
SECO ist berechtigt, den Auftrag
oder Teile davon auch durch Kooperationspartner durchführen zu lassen.
SECO und Kooperationspartner
verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit für den Klienten bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Nur
der Klient selbst kann SECO oder Kooperationspartner von dieser
Schweigepflicht entbinden. Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse der Tätigkeit dürfen an Dritte nur mit
Einwilligung des Klienten ausgehändigt werden. Die Schweigepflicht gilt auch
für die Zeit nach Beendigung des Auftrages, ausgenommen sind Fälle, in denen
eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
SECO ist befugt, ihm anvertraute
personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu
verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. SECO gewährleistet
hierbei Datenschutz gemäß den Bestimmungen des DSG 2000.
Rechte und Pflichten des Klienten
Bei Erfüllung des Auftrages an
seinem unmittelbaren Geschäftssitz sorgt der Klient dafür, dass die
organisatorischen Rahmenbedingungen ein möglichst ungestörtes, dem raschen
Fortgang förderliches Arbeiten erlauben, auch ohne besondere Aufforderung
alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht
vorgelegt sowie Vorgänge, Informationen und Umstände bekannt gegeben werden,
die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für
alle Unterlagen, Vorgänge, Informationen und Umstände, die nach bereits
aufgenommener Tätigkeit bekannt werden. Außerdem sind vom Klienten allfällige
gesetzlich vorgesehene Informationspflichten zu erfüllen.
Der Klient darf erstellte
Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten und dergleichen nur für den
Auftragszweck verwenden, insbesondere bedarf die Weitergabe an Dritte der
schriftlichen Zustimmung von SECO.
Honorarvereinbarung
SECO hat für die Erfüllung des
Auftrages Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Klienten. Zur
Verrechnung gelangt, sofern nicht ein Pauschalhonorar vereinbart wurde, gemäß
Tarifliste der im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallende Personal- und
Sachaufwand, insbesondere: Aktenstudium, Besprechungen, Einsatzvorbereitung,
Reisezeiten, Durchführung von Ermittlungen und Beobachtungen einschließlich
deren vorbereitende Maßnahmen (Umgebungsstudie), technische Einsätze,
Wartungen, Berichtlegung, Auswertung von Video-, Foto- und
Audiodokumentation, der Betrieb von technischen Geräten, Kommunikationskosten
im Ausland, Reise- und Nächtigungskosten und sonstige Auslagen aller Art.
Wird nach Auftragserteilung die
Ausführung des Auftrages oder von Teilen des Auftrages durch den Klienten
storniert, so ist das vereinbarte Honorar trotzdem in voller Höhe zu
bezahlen, es sei denn, dass Stornogebühren schriftlich vereinbart wurden oder
SECO ausdrücklich auf ein Honorar verzichtet. Wenn nicht anders vereinbart,
sind vom Klienten auch laufend Akontozahlungen zu leisten.
SECO kann die Fertigstellung einer
Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen.
Eine Beanstandung der Leistungen von SECO berechtigt nicht zur Zurückhaltung
zustehender Honorare.
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